Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“, gelten für sämtliche Verträge zwischen Anita Terwey, nachfolgend „Auftragnehmerin“, und ihren Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“, über Leistungen insbesondere in den Bereichen Marketing- und Markenberatung, Creative Direction, Branding, Design, Konzeption und Umsetzung von Websites, insbesondere auf Basis von Squarespace, Suchmaschinenoptimierung, KI-Optimierung, Newsletter und digitale Kommunikation sowie Fotografie und damit zusammenhängende Beratungs- und Umsetzungsleistungen.

1.2  Die Auftragnehmerin schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

1.3  Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.4  Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angebote, Leistungsbeschreibungen und Projektvereinbarungen, haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsunterlagen

2.1  Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Angebote gelten, sofern nichts anderes angegeben ist, für vier Wochen ab Angebotsdatum.

2.2  Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot der Auftragnehmerin in Textform annimmt oder die Auftragnehmerin den Auftrag in Textform bestätigt.

2.3  Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

2.4  Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung sowie der vereinbarten Termine führen.

§ 3 Art der Leistung

3.1  Beratungs-, Strategie-, Marketing- und sonstige Dienstleistungen werden als Dienstleistungen erbracht. Die Auftragnehmerin schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

3.2  Gestaltungs-, Branding-, Website- und sonstige Leistungen, bei denen ein konkretes Arbeitsergebnis vereinbart ist, werden als Werkleistungen erbracht, soweit dies gesetzlich und vertraglich vorgesehen ist.

3.3  Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere bestimmte Umsätze, Reichweiten, Rankings, Besucherzahlen, Conversion Rates oder Geschäftsergebnisse, wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1  Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte, Texte, Bilder, Daten, Zugänge, Freigaben und sonstigen Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

4.2  Der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.

4.3  Der Auftraggeber ist für die sachliche und rechtliche Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich.

4.4  Der Auftraggeber sichert zu, dass er über sämtliche für die Nutzung, Bearbeitung und Veröffentlichung der bereitgestellten Inhalte erforderlichen Rechte verfügt.

4.5  Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von durch den Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalten entstehen, soweit der Auftragnehmerin kein eigenes Verschulden zur Last fällt.

4.6  Verzögerungen, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin. Vereinbarte Termine und Fristen verlängern sich angemessen.

§ 5 Einsatz Dritter

5.1  Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen fachkundige Dritte oder Subunternehmer einzusetzen.

5.2  Die Auftragnehmerin bleibt gegenüber dem Auftraggeber Vertragspartnerin.

5.3  Drittleistungen, insbesondere Druckleistungen, Stock-Lizenzen, Schriftlizenzen, Hosting, Software-Abonnements, Squarespace-Tarife oder sonstige Plattformleistungen, werden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, vom Auftraggeber unmittelbar beim jeweiligen Anbieter erworben.

5.4  Soweit die Auftragnehmerin bei der Beschaffung von Drittleistungen unterstützend tätig wird, handelt sie ausschließlich als Vermittlerin, sofern die Drittleistung im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erworben wird.

§ 6 Termine und Verzögerungen

6.1  Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

6.2  Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen von der Auftragnehmerin nicht zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere bei:

–  verspäteter Zulieferung durch den Auftraggeber

–  fehlenden oder verspäteten Freigaben

–  technischen Problemen bei Drittanbietern

–  höherer Gewalt

–  behördlichen Maßnahmen

–  Ausfällen von Kommunikations- oder IT-Systemen

6.3  Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über wesentliche Hindernisse und deren voraussichtliche Dauer.

§ 7 Leistungsänderungen und zusätzlicher Aufwand

7.1  Leistungen, die über den im Angebot oder Vertrag vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gelten als zusätzliche Leistungen.

7.2  Zusätzliche Leistungen werden nur nach entsprechender Vereinbarung erbracht und zusätzlich vergütet.

7.3  Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber vor Beginn zusätzlicher Leistungen über den voraussichtlichen Mehraufwand oder die zusätzliche Vergütung, soweit dies unter Berücksichtigung des Projektablaufs möglich ist.

7.4  Änderungen des Leistungsumfangs können zu einer Anpassung vereinbarter Termine und Fristen führen.

§ 8 Korrekturen und Freigaben

8.1  Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind zwei Korrekturschleifen pro vereinbarter Gestaltungsleistung enthalten.

8.2  Eine Korrekturschleife umfasst die gebündelte Übermittlung von Änderungswünschen zu einem vorgelegten Arbeitsstand.

8.3  Darüber hinausgehende Korrekturen, zusätzliche Varianten oder grundlegende Konzeptänderungen werden nach Aufwand zum vereinbarten Tagessatz oder zu einem gesondert vereinbarten Preis vergütet.

8.4  Änderungen nach einer bereits erfolgten Freigabe gelten grundsätzlich als zusätzliche Leistungen.

8.5  Der Auftraggeber übermittelt Änderungswünsche und Freigaben möglichst gebündelt und in Textform.

§ 9 Abnahme

9.1  Soweit eine Abnahme gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist, legt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber die abnahmefähige Leistung zur Prüfung und Abnahme vor.

9.2  Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme oder teilt konkrete wesentliche Mängel in Textform mit.

9.3  Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

9.4  Die produktive Nutzung oder Veröffentlichung einer abnahmefähigen Leistung, insbesondere die Veröffentlichung eines Designs oder der Livegang einer Website, gilt als Abnahme, soweit die Leistung zuvor zur Abnahme bereitgestellt wurde.

§ 10 Vergütung und Zahlung

10.1  Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

10.2  Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung wie folgt:

Festpreis-Projekte: 50 Prozent bei Beauftragung und 50 Prozent bei Abnahme oder Lieferung.

Größere Projekte: Je ein Drittel bei Beauftragung, bei einem vereinbarten Projektmeilenstein und bei Fertigstellung.

Beratungsleistungen: Abrechnung nach tatsächlich geleistetem Aufwand oder vereinbartem Tagessatz.

Retainer: Monatlich im Voraus.

10.3  Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

10.4  Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und gesetzlichen Pauschalen.

10.5  Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, laufende Arbeiten bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen. Hierdurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.

§ 11 Nebenkosten und Drittleistungen

11.1  Reisekosten, Übernachtungen, Spesen sowie Lizenzkosten für Schriften, Bilder, Musik, Stock-Material, Plug-ins, Software oder sonstige Drittleistungen werden, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, zusätzlich berechnet.

11.2  Einzelkosten von mehr als 100 Euro bedürfen grundsätzlich der vorherigen Abstimmung mit dem Auftraggeber.

11.3  Kosten von Drittanbietern können sich während eines Projekts verändern. Soweit diese Kosten nicht Bestandteil eines verbindlichen Festpreises sind, trägt der Auftraggeber die tatsächlich entstehenden Kosten.

§ 12 Urheberrecht und Nutzungsrechte

12.1  Alle von der Auftragnehmerin geschaffenen Arbeitsergebnisse, insbesondere Konzepte, Designs, Logos, Layouts, Fotografien, Texte und Website-Gestaltungen, sind urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt.

12.2  Urheberrechte verbleiben grundsätzlich bei der Auftragnehmerin.

12.3  Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber an den freigegebenen und gelieferten Arbeitsergebnissen die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.

12.4  Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigene Unternehmenskommunikation und die vereinbarten Verwendungszwecke.

12.5  Ausschließliche, übertragbare oder weitergehende Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzlich vergütet werden.

12.6  Der Auftraggeber darf die eingeräumten Nutzungsrechte durch eigene Mitarbeiter und beauftragte Dienstleister für den vereinbarten Zweck ausüben lassen.

12.7  Technisch erforderliche Anpassungen und die Anwendung der gelieferten Gestaltungselemente im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte sind zulässig.

12.8  Nicht freigegebene Entwürfe, Varianten und Zwischenstände dürfen nicht genutzt, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Sämtliche Rechte daran verbleiben bei der Auftragnehmerin.

12.9  Bei einer Nutzung ohne vollständige Zahlung oder über die eingeräumten Nutzungsrechte hinaus kann die Auftragnehmerin eine angemessene Nachvergütung verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

§ 13 Lieferformate und Arbeitsdateien

13.1  Die Auftragnehmerin liefert die vereinbarten Arbeitsergebnisse in marktüblichen und für den vereinbarten Zweck geeigneten Formaten.

13.2  Logos werden, soweit vereinbart, zusätzlich in geeigneten Vektorformaten bereitgestellt.

13.3  Offene Arbeitsdateien und Quelldaten, insbesondere InDesign-, Photoshop-, Illustrator-Dateien, Lightroom-Kataloge oder vergleichbare Produktionsdateien, sind nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

13.4  Die Herausgabe offener Arbeitsdateien kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.

13.5  Die Auftragnehmerin bewahrt Projektdaten für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Projektabschluss auf. Eine darüber hinausgehende Archivierung oder Datensicherung ist nicht geschuldet.

§ 14 Schriften, Bilder und sonstige Lizenzen

14.1  Schriften, Bilder, Icons, Stock-Inhalte, Plug-ins und sonstige Inhalte Dritter unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.

14.2  Soweit nicht anders vereinbart, werden erforderliche Lizenzen unmittelbar vom Auftraggeber erworben oder auf dessen Namen abgeschlossen.

14.3  Nach Übergabe der Arbeitsergebnisse ist der Auftraggeber für die Einhaltung der für ihn geltenden Lizenzbedingungen verantwortlich.

14.4  Für vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte übernimmt die Auftragnehmerin keine Prüfungspflicht hinsichtlich bestehender Rechte Dritter.

§ 15 Referenznutzung

15.1  Die Auftragnehmerin ist berechtigt, veröffentlichte Arbeitsergebnisse zu Zwecken der Eigenwerbung als Referenz zu dokumentieren und zu verwenden.

15.2  Die Referenznutzung kann insbesondere erfolgen:

–  auf der Website der Auftragnehmerin

–  im Portfolio

–  in Präsentationen

–  auf Social-Media-Plattformen

–  bei Wettbewerben

–  in Eigenpublikationen

15.3  Die Auftragnehmerin darf im Rahmen einer sachlichen Referenzdarstellung den Namen und das Logo des Auftraggebers verwenden.

15.4  Die Referenznutzung erfolgt grundsätzlich erst nach Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse.

15.5  Bei berechtigten Interessen des Auftraggebers, insbesondere bei Vertraulichkeit oder noch nicht veröffentlichten Projekten, können abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

§ 16 Websites, Squarespace und Drittanbieter

16.1  Websites werden, soweit nicht anders vereinbart, auf Basis des Website-Baukastens Squarespace umgesetzt.

16.2  Der Auftraggeber schließt Verträge über Squarespace-Tarife und vergleichbare Drittleistungen grundsätzlich unmittelbar mit dem jeweiligen Anbieter.

16.3  Hosting, Verfügbarkeit, Backups, Sicherheit und technische Infrastruktur liegen im Verantwortungsbereich des jeweiligen Drittanbieters.

16.4  Die Auftragnehmerin haftet nicht für Ausfälle, Funktionsstörungen, Datenverluste oder Änderungen, die im Verantwortungsbereich von Squarespace oder sonstigen Drittanbietern liegen.

16.5  Änderungen von Funktionen, Tarifen, Schnittstellen, technischen Voraussetzungen oder Nutzungsbedingungen von Drittanbietern nach Abschluss des Projekts begründen keinen Anspruch auf kostenlose Anpassungen durch die Auftragnehmerin.

16.6  Eine laufende technische Wartung oder Betreuung ist nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 17 SEO und KI-Optimierung

17.1  SEO und KI-Optimierung erfolgen nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung üblichen fachlichen und technischen Stand.

17.2  Die Auftragnehmerin schuldet kein bestimmtes Ranking, keine bestimmte Sichtbarkeit und keine bestimmte Besucherzahl.

17.3  Suchmaschinen, KI-Systeme und sonstige digitale Plattformen arbeiten mit eigenen Algorithmen und technischen Systemen, auf die die Auftragnehmerin keinen Einfluss hat.

§ 18 Besondere Regelungen für Fotografie

18.1  Die Auswahl der zu bearbeitenden und gelieferten Fotografien erfolgt durch die Auftragnehmerin, sofern nichts anderes vereinbart ist.

18.2  Die Lieferung unbearbeiteter Rohdaten, insbesondere RAW-Dateien, ist nicht geschuldet.

18.3  Art und Umfang der Bildbearbeitung erfolgen im Rahmen des vereinbarten fotografischen und gestalterischen Konzepts.

18.4  Weitergehende Retusche oder nachträgliche Bildbearbeitung wird gesondert vergütet.

18.5  Der Auftraggeber ist für die Einholung erforderlicher Einwilligungen abgebildeter Personen sowie erforderlicher Genehmigungen für Aufnahmeorte verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

18.6  Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die entstandenen Fotografien gemäß § 15 als Referenz zu verwenden, soweit dem keine berechtigten Interessen oder besonderen Vertraulichkeitsvereinbarungen entgegenstehen.

§ 19 Mängel

19.1  Der Auftraggeber zeigt erkennbare Mängel unverzüglich nach deren Feststellung in Textform an.

19.2  Bei berechtigten Mängelrügen ist die Auftragnehmerin zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.

19.3  Die Art der Nacherfüllung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

19.4  Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.

19.5  Für vom Auftraggeber vorgegebene oder trotz ausdrücklicher Hinweise der Auftragnehmerin gewünschte gestalterische oder technische Vorgaben besteht keine Gewährleistung, soweit ein Mangel hierauf zurückzuführen ist.

§ 20 Haftung

20.1  Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

20.2  Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

20.3  Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

20.4  Bei Datenverlust haftet die Auftragnehmerin nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

20.5  Die gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

20.6  Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmern der Auftragnehmerin.

§ 21 Vertraulichkeit

21.1  Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich.

21.2  Als vertraulich gelten insbesondere:

–  Geschäftsstrategien

–  Finanzinformationen

–  Kundendaten

–  Zugangsdaten

–  unveröffentlichte Konzepte

–  Entwürfe

–  Markeninformationen

21.3  Die Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertrags hinaus.

21.4  Davon ausgenommen sind Informationen, die ohne Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung öffentlich bekannt sind oder werden.

§ 22 Datenschutz

22.1  Beide Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

22.2  Soweit die Auftragnehmerin personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 23 Laufzeit und Kündigung

23.1  Projektverträge enden grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen und vollständiger Zahlung der Vergütung.

23.2  Retainer-Vereinbarungen laufen, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

23.3  Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

23.4  Ein wichtiger Grund liegt für die Auftragnehmerin insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug, wiederholten schwerwiegenden Verstößen gegen Mitwirkungspflichten oder einer Verletzung von Nutzungsrechten oder Vertraulichkeitspflichten vor.

23.5  Bis zum Wirksamwerden einer Kündigung erbrachte Leistungen sind entsprechend der vereinbarten Vergütung zu bezahlen.

23.6  Für Werkleistungen gilt ergänzend § 648 BGB. Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag vor Fertigstellung, bleibt der Anspruch der Auftragnehmerin auf die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs im gesetzlichen Umfang bestehen.

§ 24 Schlussbestimmungen

24.1  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

24.2  Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist München, soweit der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

24.3  Erfüllungsort ist München, soweit gesetzlich zulässig.

24.4  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

24.5  Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung dieser AGB.

München, September 2026

Anita Terwey